Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Navigant, Pascal Beck & Marco von Euw, Im oberen Boden 55, 8049 Zürich (nachfolgend «Navigant») und dem Kunden im Zusammenhang mit Beratungsdienstleistungen in den Bereichen AI Governance und AI Enablement.

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Navigant stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Diese AGB gelten ergänzend zu individuellen Projektvereinbarungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen AGB und einer individuellen Projektvereinbarung gehen die Bestimmungen der Projektvereinbarung vor.

  1. Vertragsschluss

2.1 Alle Angebote von Navigant sind unverbindlich und freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn Navigant ein Angebot des Kunden schriftlich (einschliesslich per E-Mail) annimmt, wenn beide Parteien eine Projektvereinbarung unterzeichnen oder wenn Navigant mit der Ausführung des Auftrags beginnt.

2.3 Der Kunde akzeptiert diese AGB mit Unterzeichnung einer Projektvereinbarung oder spätestens mit der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Navigant.

  1. Leistungsumfang

3.1 Art, Umfang und Zeitrahmen der Beratungsdienstleistungen ergeben sich aus der jeweiligen Projektvereinbarung, die zwischen Navigant und dem Kunden bilateral vereinbart wird.

3.2 Die Leistungen von Navigant umfassen die Beratung in den Bereichen AI Governance und AI Enablement, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf: Erstellung von KI-Inventaren und Risikoanalysen, Aufbau von Governance-Frameworks, Vendor & Tool Assessments, Erarbeitung von Policies und Compliance-Frameworks, Definition von operativen Standards sowie Dokumentation und Nachweisführung.

3.3 Die Beratungsleistungen von Navigant stellen keine Rechtsberatung dar. Navigant empfiehlt dem Kunden, bei rechtlichen Fragestellungen einen qualifizierten Rechtsberater beizuziehen.

3.4 Navigant schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung (Sorgfaltspflicht gemäss Art. 398 Abs. 2 OR), jedoch keinen bestimmten Erfolg. Insbesondere garantiert Navigant keine bestimmten regulatorischen Ergebnisse, Zertifizierungen oder Audit-Ergebnisse.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung für die Dienstleistungen von Navigant wird in der jeweiligen Projektvereinbarung festgelegt. Die Abrechnung kann auf Basis von Tagessätzen, Stundensatz, Pauschalen oder Meilenstein-basierten Zahlungen erfolgen.

4.2 Rechnungen von Navigant sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern in der Projektvereinbarung keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.

4.3 Bei Zahlungsverzug ist Navigant berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. gemäss Art. 104 Abs. 1 OR zu erheben.

4.4 Reise- und Spesenkosten, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung anfallen, werden separat in Rechnung gestellt, sofern dies in der Projektvereinbarung vorgesehen ist.

4.5 Alle Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (MWST), sofern nicht anders angegeben. Sollte Navigant künftig MWST-pflichtig werden, wird die MWST zusätzlich zu den vereinbarten Preisen in Rechnung gestellt.

  1. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt Navigant sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

5.2 Der Kunde benennt eine verantwortliche Ansprechperson, die für die Koordination und Entscheidungsfindung im Rahmen des Projekts zuständig ist.

5.3 Der Kunde trägt die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. Navigant haftet nicht für Verzögerungen oder Mängel, die auf unvollständige oder verspätete Bereitstellung von Informationen oder Materialien durch den Kunden zurückzuführen sind.

5.4 Der Kunde ist verantwortlich für die Umsetzung der von Navigant erarbeiteten Empfehlungen und Konzepte in seinem Unternehmen.

  1. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Projektvereinbarung. Der Vertrag endet mit Abschluss des vereinbarten Projekts, sofern keine Verlängerung oder ein Folgeauftrag vereinbart wird.

6.2 Bei Retainer-Vereinbarungen gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, sofern in der Projektvereinbarung keine abweichende Frist vereinbart wurde.

6.3 Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

a) wesentlicher Verletzung vertraglicher Pflichten trotz schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist;

b) Zahlungsunfähigkeit oder Beantragung eines Konkursverfahrens über das Vermögen einer Partei;

c) Umständen, die eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine Partei unzumutbar machen.

6.4 Im Falle einer Kündigung hat der Kunde die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen von Navigant zu vergüten.

  1. Gewährleistung und Haftung

7.1 Navigant erbringt seine Leistungen mit der branchenspezifischen Sorgfalt einer Fachperson. Navigant schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen (Sorgfaltspflicht), jedoch keinen bestimmten Erfolg.

7.2 Die Haftung von Navigant für direkte Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, ist auf die Höhe der im Rahmen des betreffenden Projekts gezahlten Vergütung beschränkt.

7.3 Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (einschliesslich entgangener Gewinn, Datenverlust, Betriebsunterbrechungen oder Ansprüche Dritter) ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

7.4 Die Haftungsbeschränkungen gemäss Ziffern 7.2 und 7.3 gelten nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Navigant verursacht wurden, sowie für die Haftung für Personenschäden (Art. 100 Abs. 1 OR).

7.5 Navigant garantiert keine bestimmten regulatorischen Ergebnisse, Zertifizierungen, Audit-Resultate oder spezifische Geschäftserfolge des Kunden.

7.6 Ansprüche des Kunden gegen Navigant verjähren innert eines Jahres nach Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch innert fünf Jahren nach Abschluss des betreffenden Projekts.

  1. Immaterialgüterrechte und geistiges Eigentum

8.1 Sämtliche im Rahmen eines Projekts von Navigant erstellten Arbeitsergebnisse (Deliverables) wie Berichte, Policies, Frameworks, Vorlagen und Dokumentationen gehen nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung in das Eigentum des Kunden über, sofern in der Projektvereinbarung nicht anders geregelt.

8.2 Navigant behält das Recht, allgemeine Methoden, Frameworks, Vorgehensweisen und Know-how, die im Rahmen der Projektarbeit entwickelt oder eingesetzt werden, auch für andere Kunden zu verwenden, soweit dadurch keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.

8.3 Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Materialien keine Rechte Dritter verletzen. Navigant haftet nicht für Rechtsverletzungen durch vom Kunden bereitgestellte Materialien.

8.4 Navigant behält sich das Recht vor, den Kunden als Referenzkunden zu nennen, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.

  1. Geheimhaltung

9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

9.2 Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten, Strategien, Pläne und Finanzdaten sowie alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

9.3 Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden (ohne Verschulden der empfangenden Partei), die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, die von einem Dritten ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten wurden oder deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.

  1. Datenschutz

10.1 Navigant verpflichtet sich, die Personendaten des Kunden gemäss den Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG) und gegebenenfalls der DSGVO zu bearbeiten. Für Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an hallo@navigant.ch.

10.2 Sofern Navigant im Rahmen der Leistungserbringung Zugang zu Personendaten des Kunden oder dessen Mitarbeitenden erhält, werden diese ausschliesslich im Rahmen der vereinbarten Beratungsleistungen bearbeitet und nach Projektabschluss zurückgegeben oder gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

10.3 Weitere Einzelheiten zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung von Navigant.

  1. Höhere Gewalt

11.1 Keine der Parteien haftet für Verzögerungen oder die Nichterbringung von Leistungen, die auf Umstände höherer Gewalt zurückzuführen sind (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Kriege, Streiks, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Ereignisse, die ausserhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen).

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Diese AGB und alle Vertragsverhältnisse zwischen Navigant und dem Kunden unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder den darauf basierenden Verträgen ist Zürich, Schweiz. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

  1. Salvatorische Klausel

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

  1. Schriftform und Änderungen

14.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

14.2 Navigant behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Über wesentliche Änderungen wird Navigant den Kunden in geeigneter Weise informieren.

Stand: Februar 2026